Jährlicher Umweltbeitrag
Importeure und Hersteller von Matratzen zahlen jährlich einen Umweltbeitrag. Dieser deckt die erwarteten Ausgaben und wird entsprechend berechnet. Der Beitrag hängt von der Kostenentwicklung ab und kann somit variieren. Die Generalversammlung von Valumat legt die Beiträge jährlich fest und informiert die Teilnehmer schnellstmöglich über Änderungen. Der Beitrag gilt ausschließlich für das Matratzenvolumen, das auf den belgischen Markt kommt. Exportierte Matratzen fallen nicht unter das Valumat-System. Auf die Valumat-Tarife wird 21 % Mehrwertsteuer erhoben.
Weitergabe des Umweltbeitrags
Valumat-Teilnehmer geben den festgelegten Beitrag an ihre Kunden weiter. Auf Rechnungen zwischen Unternehmen (mit Mehrwertsteuernummer, B2B) ist ein Hinweis auf den Beitrag Pflicht, sei es in einer Textzeile („Umweltbeitrag inbegriffen“) oder durch ausdrückliche Nennung des Betrags.
Auf Rechnungen oder Kassenzettel an Endverbraucher (B2C) ist der Hinweis auf den Beitrag nicht verpflichtet. Der Kunde muss allerdings auf anderem Wege (Plakate, Preisetiketten, Werbung, Website usw.) darüber informiert werden, dass der Gesamtpreis den Umweltbeitrag enthält.
Mögliche Hinweise auf B2B-Rechnungen
- Pro Rechnungsposition unter Angabe des Betrages
- Gruppiert mit Angabe des (Gesamt-)Betrags
- Pro Rechnungsposition oder gruppiert mit dem Hinweis „Umweltbeitrag(e) enthalten“
