Die Meldung in 5 Schritten

Importeure und Hersteller sind verpflichtet, jährlich die Anzahl der Matratzen zu melden, die sie im vorherigen Jahr auf den belgischen Markt gebracht haben. Dies geschieht über eine gesicherte Online-Anwendung. Angeschlossene Hersteller und Importeure erhalten per E-Mail einen Code, mit dem sie ihre Meldung tätigen können.
Die Frist für die Meldung ist der 31. März. Bis zu diesem Datum sind die tatsächlichen Mengen an Matratzen bekannt, die im vorherigen Jahr – dem Referenzjahr – auf den Markt gebracht wurden. Jedes Jahr muss die Meldung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
1.     Valumat sendet Ihnen zu Beginn des Kalenderjahres eine E-Mail mit einem einzigartigen Code.
2.     Folgen Sie den Anweisungen, um sich in der Online-Anwendung anzumelden.
3.     Im Validierungsbildschirm geben Sie Ihren Code und Ihre E-Mail-Adresse ein.
4.     Sie erhalten per E-Mail einen Link zur eigentlichen Meldung.
5.     Klicken Sie auf den Link und füllen Sie Ihre Meldung aus.
Keine Panik. Lesen Sie die Anleitung zur Meldung oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.  

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Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungsstellung der Beiträge und Zahlungsfristen 2024-2025 
Erste Rechnung: die Abrechnung 2024*  
Im April 2025 stellt Valumat eine Abrechnung für das vergangene Jahr (2024) aus. Diese Abrechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag für 2024 (laut Meldung 2024) und den bereits in Rechnung gestellten und gezahlten Anzahlungen für 2024. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar.  
Drei Anzahlungsrechnungen für 2025:
Gleichzeitig stellt Valumat drei Anzahlungsrechnungen für 2025 aus. Der Gesamtbetrag der Finanzierungsanzahlung wird wie folgt berechnet:  
Anzahl der Matratzen auf den belgischen Markt gebracht im Jahr 2024 × Tarife 2025 
-        Erste Rechnung (25 % des Betrags) fällig am 31. Mai 2025  
-        Zweite Rechnung (25 % des Betrags) fällig am 31. August 2025  
-        Dritte Rechnung (25 % des Betrags) fällig am 30. November 2025  
Teilnehmer zahlen somit jährlich lediglich 75 % der geschuldeten Finanzierungsanzahlung. Der Restbetrag von 25 % wird im April 2026 mit der Abrechnung für das Jahr 2025 verrechnet.  Die Abrechnung 2025 ergibt sich aus der Differenz zwischen dem effektiven Beitrag für 2025 und den bereits für 2025 in Rechnung gestellten und gezahlten Anzahlungen.
Diese Vorgehensweise zielt darauf hinab, die Vorfinanzierung für die Teilnehmer auf ein Minimum zu reduzieren und ermöglicht ihnen eine sofortige Rückerstattung der gesamten berechneten Mehrwertsteuer. 

Weitere Fragen?

Bleiben Sie nicht mit Ihren Fragen sitzen. Werfen Sie einen Blick auf unsere umfassende Liste häufig gestellter Fragen – vielleicht finden Sie dort die Antwort.

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